Kardiologie und Recht
Kardiologie und Recht

Medizinstrafrecht

Zielvereinbarungen bei Chefärzten

Bei den angestellten Ärzten - und das sind Chefärzt in der Regel - ist dabei darauf zu achten, dass diese keine finanzielle Anreize für Leistungsmengen vorsehen, die gemäß  § 135 c SGB V nicht mit den Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft übereinstimmen. Vor allem wegen der berufsrechtlichen Regelungen sollte im Allgemeinen auf entsprechende Zielvereinbarungen verzichtet werden, um wirtschaftliche Anreize für die Entscheidung über die Erbringung bestimmter Leistungen auszuschließen. Sonst greift §299 ganz schnell. Wers nicht glaubt oder verstanden hat - am Besten noch mal §299 lesen.

Und was ist die Realität? Laut DKG sind 95% der Krankenhauschefarztverträge hiervon aber betroffen?

 

Die korrekte Aufklärung vor einem invasiven Eingriff - ein großes Mysterium

In § 630c Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist durch das sog. Patientenrechtegesetz1 die diesbezügliche zivilrechtliche Pflicht aus dem Behandlungsvertrag zur therapeutischen Aufklärung ausdrücklich geregelt: „Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.“

 

Radialis oder nicht Radialis - das ist hier die Frage

Wir machen ein rein fiktives Beispiel. Ein Kollege favorisiert die Arteria femoralis als Zugangsweg. Kann man bzw er machen, er muss dann aber den Patienten aufklären, das er ihm in die Leiste sticht und der Patient damit ein 38% erhöhtes Risiko für Sterblichkeit hat gemäß Rifle I und Rifle II Studie- macht er das nicht, dann hat er den Patienten nicht "sämtlich" aufgeklärt - damit ist die Aufklärung formell nichtig. Sticht er dann in die Leiste, ist es ohne eine richtige Aufklärung der Tatbestand der Körperverletzung. Steht mittlerweile auch in den europäischen Leitlinien drinnen. Aber warum machen das deutsche Kardiologen? Ganz einfach, sie wollen sich nicht mehr dazulernen. Es gibt auch viele Autofahrer, die ihre Kupplung weiter haben wollen. Reine Gewohnheitssache - Problem beim Arzt - er macht das auf Kosten der Gesundheit des Patienten. Würde der Patient zustimmen, das er die 38% höhere Sterblichkeit akzeptiert, wäre der femorale Zugang bei dem Patienten in Ordnung.

 

Ablation überhaupt noch möglich?

Noch viel dunkler wird es nach den neuen Daten, die es in der Elektrophysiologie gibt (siehe hier). Kennen Sie einen Patienten, der vor der Ablation aufgeklärt wird, das sein Risiko für einen Komplikation bei 12-14 Prozent liegt? 

 

Würde es sich hier um eine Auto drehen, müsste der Hersteller eine Rückrufaktion machen, und das Modell erst mal nicht verkaufen. Gibt es ähnliches für die Ablationen? Natürlich nicht, weil hiermit viel Geld verdient wird. Und wieder einmal wird das Wohl des Patienten, zum Wohl des Geldbeutels der Klinik verschoben. Bei Audi wurde der Vorstandsvorsitzende in Haft genommen wegen Verdunklungsgefahr, würden wir wieder die Autoindustrie auf die Kardiologie übertragen, müssten dann alle Chefärzte in deutschen Kliniken nicht selbes wiederfahren?